Beerdigung

"Aber ich will sie aus dem Totenreich erlösen und vom Tode erretten." (Hosea 13, 14:)

 

Nichts ist schlimmer, als einen lieben Verwandten oder Freund zu verlieren. Und wir wünschen uns sehr, dass Sie diese Seite nicht deshalb aufrufen, weil ein ebensolches Ereignis Sie dazu zwingt. In diesem Falle möchten wir Ihnen aus tiefstem Herzen unser Mitgefühl aussprechen.

 

Für eine kirchliche Beerdigung ist es erforderlich, dass der oder die Verstorbene Mitglied der Kirche oder Freikirche ist.

 

Ausnahmen sind möglich, bitte sprechen Sie mit dem →Hauptamtlichen.

 

Die entsprechenden Formulare werden zusammen mit Angehörigen im Pfarramt ausgefüllt.

 

Eine Feier kann am Sarg bei einer Erdbestattung oder vor der Einäscherung erfolgen oder dann im Rahmen der Urnenbeisetzung.

 

Auch eine kirchliche Begleitung bei einer Beisetzung im Friedwald ist möglich.

 

Vielfach wird der Wunsch nach einer Beisetzung geäußert, wo hinterher keine Grabpflege erforderlich ist. Man redet von der „grünen Wiese“. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen einer anonymen Bestattung. Da erscheint kein Namen und man weiß nicht, wo der Verstorbene beigesetzt wurde.

 

Eine andere Form ist die Urnengemeinschaftsanlage. Da gibt es verschiedene Formen. Eine davon ist eine in die Wiese eingelassene Grabplatte.
So etwas gibt es teilweise auch für Sargbestattungen.